Tierschutzmitwirkungs- und Verbandsklagerecht Baden-Württemberg

Im Jahr 2015 wurde in Baden-Württemberg das Mitwirkungs- und Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen gesetzlich eingeführt, welches im Februar 2017 in Kraft trat. Mit diesem Gesetz haben Tierschutzverbände, welche die offizielle Anerkennung hierfür beantragt und erhalten haben, die Möglichkeit, an bestimmten tierschutzrelevanten Verwaltungsverfahren mitzuwirken und behördliche Entscheidungen notfalls auch gerichtlich überprüfen zu lassen.

Um dieses Rechtsinstrument nutzen zu können, wurde für Baden-Württemberg die Errichtung eines „Gemeinsames Büros“ zur Kommunikation zwischen Verbänden und Ämtern, sowie zur Koordination der Vorgänge und Stellungnahmen gesetzlich vorgeschrieben. Daher wurde im Dezember 2016 der Verein "Gemeinsamen Büro Tierschutzmitwirkungsrechte Baden-Württemberg e.V." gegründet. Eine Mitgliedschaft ist für alle anerkannten Verbände Pflicht.

Derzeit sind in Baden-Württemberg drei Tierschutzverbände vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz als mitwirkungs- und klageberechtigt anerkannt:

  • Deutscher Tierschutzbund – Landestierschutzverband Baden-Württemberg e.V.
  • Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e.V.
  • Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V. –Landesgeschäftsstelle Baden-Württemberg


Der Sitz des Gemeinsamen Büros der Verbände befindet sich beim Landestierschutzverband B.W. in Karlsruhe.