Die Durchführungsverordnung

Ziel der Durchführungsverordnung (DVO) ist die Konkretisierung des Gesetzes über Mitwirkungsrechte und das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen (TierSchMVG) vom 12. Mai 2015 zu bestimmten Aspekten. Damit sollen insbesondere die anstehenden Verwaltungsverfahren zügig abgeschlossen werden sowie der Aufwand für die Behörden so gering wie möglich gehalten werden.
Wesentlicher Inhalt der DVO sind Ergänzungen des Gesetzes mit näheren Regelungen

  • zu Form und Inhalt der zu übermittelnden Daten sowie Art und Weise einer elektronischen Datenübermittlung an das gemeinsame Büro der anerkannten Tierschutzorganisationen,
  • zu Kriterien, die eine Gleichbehandlung aller anerkannten Tierschutzorganisationen innerhalb des gemeinsamen Büros gewährleisten,
  • zu näheren Kriterien und deren Nachweise für eine Anerkennung der Verbände, insbesondere Nachweise, die eine landesweite Tätigkeit belegen, oder Kriterien, die die Gewähr für eine sachgerechte Aufgabenerfüllung konkretisieren, zum Beispiel durch Festlegung von Mindestmitgliederzahlen der Tierschutzorganisation oder der nachzuweisenden beruflichen Qualifikation.


Verordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Durchführung des Gesetzes über Mitwirkungsrechte und das Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen (DVO TierSchMVG)

https://mlr.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-mlr/intern/dateien/PDFs/Tierschutz_und_Tiergesundheit/DVO_TierSchMVG.pdf