Historie des Verbandsklagerechtes in BW

2000
Im Jahr 2000 wurde der Tierschutz als Staatsziel in der Landesverfassung Baden-Württemberg verankert. Dort heißt es im Artikel 3 b: „Tiere werden als Lebewesen und Mitgeschöpfe im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung geachtet und geschützt.“ Zwei Jahre, 2002, später wird der Tierschutz als Staatsziel im Deutschen Grundgesetz verankert.

2005
Im Juni 2005 wurde erstmals im Landtag über die Einführung eines Verbandsklagerechtes für anerkannte Tierschutzorganisationen in Baden-Württemberg diskutiert. Der von der Fraktion der Grünen eingebrachte Gesetzentwurf (Drucksache. 13/4418) fand jedoch keine parlamentarische Mehrheit.

2011
Im Koalitionsvertrag der grün-roten Landesregierung („Der Wechsel beginnt“, 2011-2016) sprach sich die Landesregierung für die Einführung eines Verbandsklagerechtes für staatlich anerkannte Tierschutzverbände aus.

2014
Im Rahmen einer großen Verbände-Anhörung wurde im Landtag Baden-Württemberg über die Einführung eines Verbandsklagerechts beraten.

2015
Im Mai 2015 verabschiedete der Landtag dann das „Gesetz über Mitwirkungsrechte und das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen (TierSchMVG)“.
Im Dezember 2015 wurde der "Verein Gemeinsames Büro Tierschutzmitwirkungsrechte Baden-Württemberg e. V" gegründet; ein gemeinsames Büro als zentrale Anlaufstelle für Behörden und anerkannte Tierschutzorganisationen ist Bestandteil des Gesetzes (TierSchMVG §4).

2016
Im März 2016 legte die Landesregierung den Entwurf für eine Durchführungsverordnung vor, die die Umsetzung des Mitwirkungs- und Verbandsklagegesetzes konkretisieren sollte. Den Verbände war es möglich, hierzu Stellung zu nehmen.
Im Juli 2016 wurde die Durchführungsverordnung veröffentlicht.
Am 19. Dezember 2016 wurden die Urkunden an die drei offiziell anerkannten Tierschutzverbände durch Landwirtschaftsminister Peter Hauk persönlich übergeben.

2017
Seit Februar 2017 ist das TierSchMVG offiziell in Kraft - die anerkannten Verbände und das gemeinsame Büro konnten ihre Arbeit aufnehmen.